Ölbinder Hosko Plus fein 10Kg
Hosko PLUS ist ein Ölbinder Typ III/R
Der Hochleistungsallrounder speziell für Verkehrsflächen, ein Ölbinder gem. DWA-A 716-1 & -9, ist ein umweltfreundliches, mineralisches Naturprodukt aus kalzinierter Diatomeenerde. Der Ölbinder Hosko Plus fein bindet alle Flüssigkeiten im Korninnern und gibt sie auch unter Druckeinwirkung nicht wieder frei (Kapillarstruktur). Hosko PLUS ist zur Aufnahme von Flüssigkeiten, z.B. Öle, Säuren, Laugen + andere flüssige Chemikalien, besonders für Verkehrsflächen, geeignet.
Das schwere Universalaufsaugmittel ist auch für die Reinigung und Sicherung von Industrieböden und zum Abstreuen gefährlicher Ölspuren auf Fahr- und Rollbahnen geeihnet. Besonders geeignet ist der Ölbinder für den Straßenbereich zum Aufsaugen der gefährlichen Restölmengen aus Vertiefungen). Hosko PLUS ist nicht wasserabweisend und nicht schwimmfähig.
Technische Daten Hosko PLUS Feinkorn:
- lInert
- tritt- und rutschfest
- Körnung: fein
- Flüssigkeitsaufnahme ca. 10 Liter pro Sack
- Verpackung: 10 kg-PE-Tragesack
- Korngröße: feinkorn (0,5 – 1 mm)
- Gewicht 10,00 kg
- Liefermenge 1 Sack
- (1 Palette = 42 Sack)
- Art.- Nr. 937052
Ölbindemittel
Bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen spielen Ölbindemittel eine beträchtliche Rolle. Deshalb hat das Bundesinnenministerium eine Ölbindemittel- Richtlinie veröffentlicht, in der bestimmte Eignungskriterien für Ölbindemittel festgelegt wurden. Die Ölbindemittel wurden dabei in drei Kategorien eingeteilt:
- Ölbinder Typ I
Ölbindemittel mit besonderer Eignung für den Einsatz für den Einsatz auf Gewässern. Die Anforderungen an die Ölaufnahmefähigkeit und an die Schwimmfähigkeit der Ölbindemittel auch auf stark bewegten Gewässern und bei längerer Verweilzeit auf dem Wasser sind hier besonders hoch - Ölbinder Typ II
Ölbindemittel für den allgemeinen Einsatz auf dem Land und kleineren Gewässern - Olbinder Typ III
Ölbindemittel für besondere Bedarfsfälle, insbesondere in Gewerbe und Industrie. Diese Ölbindemittel müssen nicht wasserabweisend sein.
Die Eignung von Ölbindemitteln muss durch ein amtliches Prüfzeugnis nachgewiesen sein.
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