Hydranten – Steigleitungen und Schläuche
Hydranten – Steigleitungen und Schläuche – der umfangreiche Prüfdienst von Hydranten und deren Zubehör bereitet uns keine Schwierigkeiten.
Wie auch bei Handfeuerlöschgeräten maßgebende Gesetze und DIN-Vorschriften deren Bereitstellung und Wartung festlegen, existieren den Anforderungen entsprechend auch Maßangaben bei Löschwasserleitungen, Hydranten und Schlauchanschlusseinrichtungen.
Die von der Baubehörde vorgeschriebene Hydranteneinrichtung unterliegt seit der Neufassung der DIN 14461 und 14462 einer genau reglementierten Überprüfung:
Steigleitung nass / trocken | nach spätestens einem Jahr |
Steigleitung nass | nach spätestens einem Jahr |
Steigleitung trocken | nach spätestens zwei Jahren |
Die in erster Linie für die Selbsthilfe installierten Wandhydranten, die auch mit weiteren Brandschutzeinrichtungen kombiniert sein können, unterscheiden sich in zwei Ausführungen.
Die zur Zeit noch am weitesten verbreiteten Systeme sind mit C-Druckschläuchen auf einer mindestens um 180° ausschwenkbaren Schlauchhaspel doppelt gerollt und nur im voll ausgerollten Zustand einsetzbar.
Die neuere Variante ist mit einem formbeständigen Druckschlauch 1 auf einer mindestens 180° ausschwenkbaren, mit wasserführender Achse ausgerüsteten Schlauchhaspel versehen und somit auch in nur teilweise ausgerolltem Zustand wasserführend einsetzbar.
Hydranten -Steigleitungen und Schläuche – auch die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft erforderlicher Schlauchsysteme ist durch DIN 14811 und 14818 geregelt.
C-Druck-Faltschläuche nach DIN 14811 müssen mindestens jährlich bzw. nach jedem Gebrauch, genau wie W- formbeständige Druckwasserschläuche nach DIN 14818, geprüft werden.
Durch das verantwortungsvolle Aufgabengebiet haben wir in unserem Unternehmen alle nur denkbaren Voraussetzungen geschaffen, sowohl den zu schützenden Personen und deren Sachwerten, als auch dem Gesetzgeber gleichermaßen gerecht zu werden.
Erfüllt sind diese Voraussetzungen durch speziell dafür zusätzlich geschultes Fachpersonal und Hinzuziehung von zugelassenen Sachverständigen zur Abnahme der Anlagen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer.
Zur Durchführung der Kundendienstleistungen sind wir mit modernsten, dafür entwickelten mobilen Prüfgeräten ausgerüstet.
Nehmen Sie unsere Dienste bereits bei der Grundausrüstung Ihrer Anlagen in Anspruch und nutzen Sie die zusätzlichen Vorteile durch Abschluss eines Wartungsvertrages! Wir beraten Sie gerne!
Schadhafte Ausrüstungsteile wie Schläuche und Schlauchhaspeln, Strahlrohre, Kupplungen und Kleinteile können in der Regel sofort oder kurzfristig durch qualitativ hochwertige, langlebige, zugelassene Produkte ersetzt werden.