Wartung Brandschutztüren

Wartung Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutztüren gehören zu den wichtigsten unverzichtbaren Brandschutzeinrichtungen in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Die regelmäßige Wartung Brandschutztüren ist unerlässlich. Im Brandfall verhindern sie die zu schnelle Ausbreitung eines Feuers und die damit einhergehenden Kohlenmonoxid und Rauchentwicklung. Der Schutz von Menschenleben ist somit die wichtigste Aufgabe dieser Brandschutzeinrichtungen. Grundlage dafür ist allerdings eine zuverlässige und störungsfreie Funktion im Notfall. Um diese zu gewährleisten sind Feuerschutztüren, Brandschutztüren und Feststelleinrichtungen regelmäßig nach §4 (3) ArbStättV zu überprüfen.

Brandschutztüren und -tore sind entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung sowie der dazugehörigen Einbauanleitung des Herstellers zu warten, bzw. instand zu setzen.
Hinzu kommen Montage- und Wartungsanleitung, Übereinstimmungserklärung (Errichterbescheinigung) der Montagefirma und Zulassungsbescheid des DIBt. Lassen Sie sich diese Unterlagen geben. Sie sind wichtig zur Vorlage bei Behörden und Versicherungen.

Wann ist eine Wartung Brandschutztüren durch zu führen?

Spätestens alle 12 Monate stehen sicherheitstechnische Prüfung und Wartung an. Hierbei zu beachten sind die ASR A1.7 Abs. 10.2, DIN 14677, Unfallverhütungsvorschriften sowie DIBt-Richtlinien und Prüfzeugnis des Herstellers. Prüfen dürfen laut ASR A1.7 nur Sachkundige.
Brandschutztüren haben selbstschließend zu sein. Falls sie betriebsbedingt offen gehalten werden müssen, sind Feststellanlagen erforderlich. Diese schließen Brandschutztüren im Brandfall automatisch. Feststellanlagen sind einmal monatlich durch den Betreiber oder dessen Beauftragten und einmal jährlich durch den Sachkundigen zu prüfen.

Wie erkenne ich eine Brandschutztür?

  • Brandschutztüren oder Rauchschutztüren sind mit einem Schild auf der Tür (Türfalz) gekennzeichnet. Auf diesem Schild ist die Zulassungsnummer des DIBt, der Hersteller wie auch das Herstellungsjahr eingeprägt. Fehlt dieses Schild/ Kennzeichnung oder wird entfernt oder unkenntlich, so erlischt die Zulassung als Feuerschutzabschluss oder eine Zulassung lag nie vor.

Wissenswertes zur Wartung Brandschutztüren:

Geltende Vorschriften oder Normen für die Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

§14 MBO

  • Nach der Musterbauordnung (MBO) sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Außerdem muss bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie eine wirksame Löscharbeit möglich sein.

§4 (3) ArbStättV

  • Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, hat er dafür zu sorgen, dass die gefährdeten Beschäftigten ihre Tätigkeit unverzüglich einstellen.
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