Feststellanlagen- Wartung
Feststellanlagen- Wartung
Wir führen Wartungsarbeiten an Tür- und Toranlagen (Feststellanlagen) aus. Die Grundlage für die Feststellanlagen- Wartung hierfür ist ZH/ 1 494, Vorschriften für Kraftbetätigte Fenster Türen und Tore, vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften. Wir sind geschultes Fachpersonal (DORMA, GEZE, FF). Unsere Servicetechniker verfügen über die notwendige Sach- und Fachkunde, um Arbeiten an Feststellanlagen o.ä. auszuführen.
- Wartungsarbeiten an Feststellanlagen sind wichtig um einen störungsfreien Betrieb der Anlagen über viele Jahre zu gewährleisten.
- Wartungsarbeiten erhöhen die Lebensdauer Ihrer Anlage.
Fluchttüren dürfen nicht verschlossen werden und müssen in Fluchtrichtung jederzeit zu öffnen sein. Dies ist ein Problem bei Türen die vom Betreiber nicht eingesehen werden können bzw. an weit entlegenen Stellen des Gebäudes installiert sind. Fluchttürsteuerungen – Feststellanlagen – können alle sicherheitsrelevanten Funktionen übernehmen und gewähren gleichzeitig einen sicheren Gebäudeverschluss.
Sicherheitsüberprüfungen sind vom Gesetzgeber für Automatische Tür – und Toranlagen und für Feststellanlagen vorgeschrieben. Der Betreiber einer solchen Anlage ist verpflichtet diese Sicherheitsüberprüfungen an den Anlagen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen durchführen zu lassen.
- Für Anlagen die in Rettungswegen eingebaut sind, wird eine mindestens 1 x jährliche Wartung mit Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben. Die durchgeführte Wartung wird in das zur Anlage gehörende Prüfbuch eingetragen.
- Für die Durchführung der Überprüfung sind nur sachkundige Personen zugelassen, welche die zu prüfenden Anlagen von der technischen Seite her genau kennen, von den Systemlieferanten getestet sind, und die einschlägigen Vorschriften über solche Anlagen, wie z.B. die Richtlinien für Kraftbetätigte Fenster Türen und Tore ZH1/494, die entsprechenden EN Normen, und Vorschriften des DIBT, sowie die Vorschriften über Feststellanlagen beherrschen.
- Unsere Servicetechniker sind speziell auf die verschiedenen zugelassenen Produkte geschult und mit den einschlägigen Vorschriften vertraut.
- Bei Anlagen in sicherheitstechnisch relevanten Bereichen, z.B. in Rettungswegen werden in zunehmendem Maße von den Behörden die durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen kontrolliert. Die Durchführung der Arbeiten muss in den zur Anlage gehörenden Prüfbüchern dokumentiert werden.
- Unsere Techniker sind berechtigt, auch die Erstprüfungen und Abnahmen an Feststellanlagen durchzuführen