Feuerlöscher

Sollte die Plombe Ihres Feuerlöschers beschädigt worden sein, müssen Sie davon ausgehen, dass dieser Feuerlöscher auch benutzt worden ist. Eingesetzte bzw. verwendete Feuerlöscher müssen unverzüglich nach Ihrem Gebrauch überprüft, gewartet und instand gesetzt werden. Kontaktieren Sie uns bitte umgehend, sobald Sie eine zerstörte Plombe an Ihren Feuerlöschern entdeckt haben.

Wenn sich niemand dafür interessiert, ist es Sondermüll und kostet ca. 20 EUR Gebühr.

Das Löschmittel darf nicht – außer mit Sondergenehmigung – gelagert und Transportiert (außer zum Entsorger) werden. Strafen nach ADR sind in der Regel sehr teuer…

Das ist eine schwierige Frage. Das liegt ja auch immer im Auge des Betrachters.

Wenn die Frage von meinem Nachbar kommt, würde ich Ihm eine Flasche Bier, oder auch eine mehr, ausgeben. Wenn ich für ein richtiges „Museum“ Platz hätte, würde ich auch sammeln.

Ein anderer gibt vielleicht mehr aus, aber den muss man erst mal finden…

Dazu habe ich keine Unterlagen. Nach meiner Kenntnis müssen nach DIN alle Löschmittel ungiftig und Grundwasser neutral sein. So habe ich das mal vor 30 Jahren mal gelernt…

https://www.brandschutz-passin.de/Service/Kundeninfos/Loeschmittel-Pulver.html

Es wird also nur eine ziemliche Sauerei gewesen sein. Das Schlimmste, was passieren kann, ist das der Grill sehr heiß war und das Pulver auskristallisiert – eine Schutzschicht bildet. Die bekommen Sie vom Grill nicht mehr runten.
Das ist halt das Wirkungsprinzip vom Pulver…

Feuerlöscher sind Druckbehälter und sollten auf dem Behälter das Baujahr eingeschlagen haben. Manchmal stehen da Zahlen, wie „67“ -> 1967, oder „67 – 77“, was auch 1967 bedeutet.
„77“ wäre hier die nächste Prüfung Druckbehälter durch Sachverständige (damals).

Unsere Preise zu Feuerlöschern finden sie im Onlineshop. Sollten Sie eine größere Anzahl benötigen, fragen Sie bitte extra an.

Eine Pflicht zu Bereitstellung von Feuerlöschern in Privathaushalten ist uns nicht bekannt.
Die vormals vorhandenen Vorschriften für die Ölheizung und beim Betrieb von Flüssiggasbehältern (Tank) sind mittlerweile geändert wurden. Der Gesetzgeber setzt hier auf die Eigenverantwortung der Bürger.

Das ist nicht in einem Satz zu beantworden, denn hier spielen viele Aspekte eine Rolle. Grundsätzlich beträgt die Nutzungsdauer eines Feuerlöschers 20 – 25 Jahre…

Ein Dauerdrucklöscher aus dem Baumarkt kostet in der Regel das Gleiche, wie eine Wartung, ggf. auch weniger…

Wir werden häufig mit solchen Fragen konfrontiert. Hier kann ich nur sagen:

  • Wer argumentiert, dass er statt der teueren Wartung lieber einen neuen Feuerlöscher aus dem Baumarkt nimmt:,
    – hat ja nach 10 Jahren 5 alte ungeprüfte Feuerlöscher, die entsorgt werden müssen (vom Umweltaspekt abgesehen),
    – hat nach meiner Erfahrung in der Regel in 2 Jahren immer noch dass ungeprüfte Gerät – er muss ja dazu in den Baumarkt. und
    – hat auch keine Beratung einer Fachfirma bekommen.
    – Finden Sie auf einem Feuerlöscher die Werksendkontrolle?

Ich argumentiere so:

Wer so sicherheitsbewußt ist und einen Feuerlöscher anschafft, sollte das Gerät im Fachhandel erwerben und auch regelmäßig warten lassen. Was nützt der Feuerlöscher, wenn ich nicht sicher sein kann, dass er funktioniert???

Löschmittel sind in der Regel ungiftig.

Wenn es ein Schaumlöscher war (Löschmittel ist hier in der Regel ein etwas „spezifiziertes“ Spülmittel mit einem „Weichmacher“ – nimmt die Oberflächenspannung des Wassers – und ggf. Frostschutz) dürfte die Rückstände mit Wasser (löst ggf. die entstandenen Salze) problemlos zu entfernen sein.

Bei einfachen meist sehr preiswerten Feuerlöschern aus dem Baumarkt handelt es sich in der Regel um Dauerdruckfeuerlöscher / Dauerdrucklöscher. Da der Behälter eines Dauerdruckfeuerlöschers / Dauerdrucklöschers unter permanenten Druck steht, ist die Prüfung und Wartung aufwendiger als bei vergleichbaren Aufladefeuerlöschern. Fast alle Feuerlöscher sind nach 5 Jahren einer Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu unterziehen.

Bitte beachten Sie,

  • dass neu gekaufte Feuerlöscher nicht automatisch einen Instandhaltungsnachweis besitzen. Unter Umständen ist nach dem Kauf die Prüfung und Wartung durch einen Sachkundigen erforderlich.
  • Der Feuerlöscher-Kundendienst das Gerät nur warten darf, wenn es nach EN3 zugelassen ist und er im Besitz einer Instandhaltungsanweisung ist.
    Dies dürfte regelmäßig bei Modellen aus dem Ausland schwierig sein…

Bei der Wahl des richtigen Feuerlöschers sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.

Die Wurfweite eines Auflade-Wasserlöschers mit einer Sprühdüse = Sprühnebel beträgt ca. 2–3 Meter. Mittlerweile gibt es Geräte, die auch 4-5 Meter weit sprühen.

Eine derartige Vorschrift ist uns nicht bekannt.
Wenn Gefahrgut transportiert wird, sieht es natürlich anders aus.
Auch können die Berufsgenossenschaften und die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers hier etwas andere vorschreiben.

Nach dem neuen Betriebssicherheitsgesetz ist eine wiederkehrende Prüfung mind. aller 5 Jahre vorgeschrieben, die von einem Sachverständigen oder von befähigten Personen nach Betriebssicherheitsgesetz durchgeführt werden kann.

Feuerlöscher sollten eigentlich mit einem Aufdruck „Werksendkontrolle“ ausgestattet sein. Da es Druck- bzw. Druckgasbehälter sind, müsste eigentlich der TÜV mit Schlagzahl eingetragen sein (z.B. 01 – 11 oder 01/14)….

In Privathaushalten sind Feuerlöscher nicht vorgeschrieben. Die Empfehlung wäre hier ein oder zwei Schaumlöscher 6 (um den Folgeschaden bei einem Löscheinsatz gering zu halten) oder auch ein Wassernebellöscher.

Da unsere 9 kg Pulverlöscher und manche 6 kg Geräte in der Regel das gleiche Löschvermögen, aber nur 3/4 oder die Hälfte des Gewichts eines 12 kg Pulverlöscher haben, bieten wir kaum noch 12 kg – Geräte mehr an. Es gibt m.E. kaum noch einen Grund für den Einsatz dieser Geräte.

Je nach Feuerlöschertyp, bzw. Düsenart ca. 12 – 45 Sekunden.

Feuerlöscher sollten nach Herstellerangaben nach max. 20 (Dauerdrucklöscher), bzw. 25 (Aufladelöscher) Jahren ausgesondert werden.
Juristisch wird dies wie eine Produkthaftung bewertet. Revisoren dürfen Geräte auch darüber hinaus warten, wenn Original- Ersatzteile vom Hersteller vorrätig sind. Sie tun dies aber auf eigene versicherungsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung…

Feuerlöscher müssen nach DIN 14406 vor Ablauf von 2 Jahren instand gehalten werden, so dass die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Funktion im Brandfall gewährleistet werden kann.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei tragbaren Feuerlöschern nach BetrSichV um überwachungsbedürftige Anlagen, die wiederkehrend von einer befähigten Person nach TRBS1203 geprüft werden müssen.
Nach BetrSichV müssen tragbare Feuerlöscher als Druckgeräte nach maximal 5 Jahren einer inneren Prüfung und nach maximal 10 Jahren einer äußeren Festigkeitsprüfung unterzogen werden. Je nach Bauart und Löschmitteleinsatz sind jedoch Abweichungen möglich.
Darüber hinaus können im Einzelfall Sonderregelung gelten, so dass abweichende Prüffristen einzuhalten sind. Bitte beachten Sie, dass ausgelöste bzw. eingesetzte Feuerlöscher müssen unverzüglich gewartet werden.

Prüfung Instandhaltung Feuerlöscher – Feuerlöscher sind unverzichtbar bei der Bekämpfung eines Entstehungsbrandes und müssen im Ernstfall einwandfrei funktionieren.
Der Schutz und die Sicherheit von Familie und Personen ist eminent wichtig. Wenn Sie diese Seiten lesen, haben Sie auch an den vorbeugenden Brandschutz gedacht. Ein Entstehungsbrand lässt sich mit einem modernen Handfeuerlöscher schnell löschen.
Feuerlöscher sollten durch einen Sachkundigen alle zwei Jahre auf Funktionsbereitschaft überprüft und ggf. instand gesetzt werden. Im gewerblichen Bereich ist dies vorgeschrieben.

Der heutige Stundenlohn eines Handwerkers liegt so zwischen 39,00 EUR und 49,00 EUR. 2 bis 3 Feuerlöscher können in einer Stunde geprüft werden, da ist ein Prüfpreis von 16,- € bis 24,- €/ Gerät voll gerechtfertigt.

Schematischer Ablauf einer Prüfung Instandhaltung Feuerlöscher - Schritt 6

Also, wenn Ihnen die Prüfung Feuerlöscher unter 10,-€ bei einem Gerät angeboten wird, können Sie davon ausgehen, dass hier nur eine sogenannte “Staubtuchprüfung” durchgeführt wird oder nur die Prüfplakette ausgetauscht wird.

Begleiten Sie den Feuerlöscher-Kundendienst zu seinem Firmenfahrzeug und überzeugen sich vor Ort, was mit ihrem Gerät gemacht wird. Schließlich bezahlen Sie ja auch diese Dienstleistung. Prüfung Instandhaltung Feuerlöscher vom Kundendienst, der nichts zu verbergen hat, wird Sie gerne zum Firmenfahrzeug einladen und die Gelegenheit nutzen, Ihnen den Feuerlöscher mal von einer ganz anderen Seite zu zeigen.
Er wird die Gelegenheit auch nutzen um Ihnen den Aufbau und die Handhabung Ihres Feuerlöschgerätes genau zu erklären.

Feuerlöscher dürfen ausschließlich von qualifizierten Sachkundigen Personen geprüft, gewartet und instand gesetzt werden. Sie können jedoch eine äußere Kontrolle vornehmen und den Behälter auf Rostflecken oder ähnliche Auffälligkeiten kontrollieren. Sollten Sie diese entdecken, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Selbstverständlich sollten Sie auf das jeweilige Prüfdatum achten, so dass alle erforderlichen Fristen eingehalten werden.

Das Löschmittel für Fettbrandlöscher wirkt durch Verseifung der brennenden Flüssigkeit und bildet bei der Löschung eine Sperrschicht über dem Öl oder dem Fett.
Dadurch wird der Kontakt, bzw. die Aufnahme von Sauerstoff unterbunden.
Das Löschmittel kühlt die brennende Flüssigkeit unter die Selbstzündungstemperatur herunter und verhindert somit ein erneutes Aufflammen des Brandes.

Vielleicht hilft diese Übersicht?

Pulver Schaum Wassernebel Kohlendioxid
Löschvermögen sehr hoch hoch mittel gering
Brandklassen ABC – fest, flüssig und gasförmig  AB – fest und flüssig AF – fest und Fettbrand B – flüssig
Anwendung problemlos eingeschränkt eingeschränkt eingeschränkt
Wartungsaufwand mittel hoch (Schaummittel/ Rost) mittel gering
Schäden durch
Löschmitteleinsatz
hoch gering gering keine
Umweltbelastung  gering gering keine keine
Frostschutz bis -30°C ggf. möglich nein bis -30°C
Löschmittel ungiftig, grundwasserneutral ungiftig ungiftig u.U. Gefahr durch Ersticken

Die Grenznutzungsdauer von Feuerlöschern beträgt max. 20/25 Jahre. Feuerlöscher benötigen nach 5 Jahren eine wiederkehrende Prüfung von befähigten Personen nach Betriebssicherheitsverordnung oder Sachverständigen.

– Höhe ca. 350 mm
– Durchmesser ca. 108 mm
– Breite ca. 125 mm.

Die Pflicht zur praktischen Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöschern besteht nur für die Brandschutzhelfer. Ein Brandschutzhelfer muss aktiv mit einem Löscher gelöscht haben. Zu einer fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer gehören auch praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Wir empfehlen aber, regelmäßig auch die anderen Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher zu unterweisen.

Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung zu unterweisen.

Auch in der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ finden sich unter dem Punkt 7 Regelungen zur allgemeinen Unterweisung und zur Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöschern für Brandschutzhelfern.

Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

Da werden Sie wohl keine echte Alternative zu einem Feuerlöscher finden. Kübelspritzen werden erst vor und während des Gebrauchs aufgepumpt, weil sie naturgemäß nie 100%ig dicht sind. Idealerweise wird Sie von 2 Mann bedient, was bei 5 Meter Schlauch auch sinnvoll ist.

Uns liegen Listen diverser Hersteller vor, wonach das Aussondern bestimmter Typen erforderlich ist. Diese Geräte sind in der Regel ca. 20 Jahre alt und nach DIN 14404 zugelassen. Der Hauptgrund hierfür ist der geringere Prüfdruck von 25 bar gegenüber moderneren Geräten (Stand der Technik) von mind. 30 bar. Den Ausdruck „Zulassung zurück gezogen“ halten wir für unglücklich. Der Hersteller zieht hier nur seine Produkthaftung (20 Jahre) zurück. Und eine Fachfirma wird das dadurch für Sie entstehende Haftungsrisiko natürlich nicht eingehen.

Unserer Kenntnis nach handelt es sich vermutlich um kristallisierte Rückstände, die wasserlöslich sein sollten.

Das Alter eines Feuerlöschers, bzw. Das Herstellungsdatum lässt sich nie mit Bestimmtheit sagen. Allerdings ist der Behälter als Druckbehälter in der Regel mit Schlagzahlen markiert.

Eine allg. gültige Aussage, wie viel diese Patrone wiegen muss, kann niemand machen. Selbst wenn ich den Hersteller und die Zulassungsnummer wüsste, könnte es ja eine getauschte Patrone sein…
Auf der Patrone müsste eigentlich das Nenngewicht drauf stehen >> Tara. Dann müsste die CO2- Füllmenge drauf stehen und damit haben Sie ja auch das Leergewicht…

Grundsätzlich ist es ähnlich, wie beim TÜV. Bei der Wartung Instandhaltung durch den Feuerlöscher-Kundendienst gibt dieser eine Prognose ab, dass der Dauerdrucklöscher auch in 2 Jahren voll funktionsfähig sein wird. Das Gerät sollte eigentlich 100%ig dicht sein.

Nun haben wir ja am Dauerdrucklöscher etliche Dichtflächen. Wenn an diesen Blasen nach ca. einer Minute entstehen, muss dies der Feuerlöscher-Kundendienst feststellen. Spätestens nach ca. 1 Monat dürfte das Gerät drucklos geworden sein.
Sollte die Undichtigkeit kleiner sein, hat er keine Chance. Nach 2 Jahren kann am Gerät z.B. der Druck von 15 auf 11 Bar oder auf 0 Bar gesunken sein…

In diesen Fällen bitte den Feuerlöscher-Kundendienst informieren.

Also, wenn Ihr Dauerdrucklöscher ein Manometer hat, könne Sie ja regelmäßig (jeden Monat) drauf schauen. Wenn der Zeiger sich immer weiter nach Rot bewegt, ist dies ein Indiz, dass Undichtigkeiten vorliegen.
PS. Das Manometer ist nur ein Hilfsmittel. Wir haben etliche, die bei 15 Bar keinen Druck anzeigen und umgekehrt…

Die durchschnittliche Funktionsdauer beträgt ca. 15 Sekunden. Die Funktionsdauer mancher Geräte beträgt bis zu 23 Sekunden.
Wichtig ist in dem Zusammenhang das Löschvermögen des Gerätes. Trotz längerer Löschdauer löschen diese Geräte auch nicht mehr ab. Mit steigender Löschdauer nimmt logischerweise auch die Wurfweite ab.

Für Dauerdruck-Feuerlöscher gilt allgemein eine Grenznutzungsdauer von 20 Jahren, alle anderen 25 Jahre.
Feuerlöscher sollten mind. aller 2 Jahre gewartet werden. Je nach Einwirken von äußeren Einflüssen können schlimmstenfalls auftreten: Druckverlust – der Löscher funktioniert nicht mehr (richtig) funktionsbedingte Ausfälle (Rost usw.) – Verletzungsgefahr für Anwender.

Detaillierte Infos zu Kohlendioxid-Feuerlöscher finden Sie hier:

Für den Besitz (und damit auch der Wartung/Instandhaltung) von Halonlöschgeräten ist eine Sondergenehmigung vom Eigentümer notwendig.

An einem bereits gewarteten Feuerlöscher befindet sich ein Instandhaltungsnachweis mit einer Marke o.ä. „geprüft am“. Bei einem Neugerät finden Sie in der Regel eine Werksendkontrolle. Nach max. 24 Monaten sind/ sollten Feuerlöscher gewartet werden.

Eine spezielle Montageanleitung für Einbauschränke in Trockenbauwände haben wir nicht.

Die Schränke haben in der Regel Befestigungsbohrungen in der Rückwand. Diese müssen jedoch nicht zwingend verwendet werden. Im Trockenbau ist eine Befestigung durch die Seitenwänden, das Dach oder den Boden oft sinnvoller. Die dafür benötigten Bohrungen müssen jedoch bauseits in die Schränke eingebracht werden.

Trägerkonstruktionen/Untergestelle für Unterputzschränke sind immer dann zu empfehlen, wenn die Trockenbaukonstruktion keine ausreichende Tragfähigkeit aufweist.

Bei der Planung ist bereits zu berücksichtigen, ob an die Wand brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden. Dann darf durch den Einbau eines Wandhydranten, speziell eines Einbauschranks, die brandschutztechnische Sicherheit der Wand nicht verringert werden. Gegebenenfalls ist die Einbaunische dann mit feuerhemmenden oder feuerfesten Platten auszukleiden.

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