ÖLWEHR- Trailer

ÖLWEHR-Trailer


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Der ÖLWEHR-Trailer ist ein Arbeitsanhänger mit Komplettausrüstung zur vollbiologischen Ölspurbeseitigung. Hochdruckpumpe, Benzinmotor, Heißwassererzeuger, Wasservorratstank, Ölblitz-Turbulenzwagen.

Technische Daten ohne/ mit Absaugung:

Hochdruckantrieb (Benzin, 4Takt):18 PS/13,2 kW 2-Zyl.-V-Motor
Starteinrichtung:elektrisch + Seilzugstarter
Hochdruckpumpe:3-Zyl. Keramikplunger, 280 bar
Fördermenge max.:24 l/min
Erhitzer-Modul (ölbefeuert):73 kW
Wassertank m. autom. Füllventil:750 l (mit Be- und Entlüftung)
Schmutzwasser-Recycling-Tank: 
Brennstofftanks (Benzin/ Heizöl):20/20 l
max. Vorschub:3.500 m/h
max. Flächenleistung:2.800 m²/h
Leergewicht:770 kg
max. Einsatzgewicht:1.695 kg
zulässiges Gesamtgewicht:2.000 kg
Bestell- Nr.:10.000.759

Weiterführende Links


Ölbindemittel sind in erster Linie für Öle, Kraftstoffe und andere Kohlenwasserstoffe vorgesehen. Viele Produkte sind wasserabweisend und können Öl aufnehmen, ohne sich sofort mit Wasser vollzusaugen.
Universalbinder oder Vielzweckbinder werden breiter eingesetzt, zum Beispiel für Öle, Emulsionen, Kühlmittel, wässrige Flüssigkeiten oder allgemeine Betriebsverschmutzungen. Ob ein Universalbinder für einen konkreten Stoff geeignet ist, hängt vom Produktdatenblatt und vom aufzunehmenden Medium ab.
Chemikalienbinder sind für Säuren, Laugen oder andere Chemikalien vorgesehen. Hier ist besondere Vorsicht erforderlich, da nicht jedes Bindemittel mit jedem Gefahrstoff verträglich ist. Maßgeblich sind immer das Sicherheitsdatenblatt, die Produktangaben und die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

Für Ölspuren auf Straßen, Hofflächen oder anderen Verkehrsflächen sollten geeignete Ölbindemittel verwendet werden, die für diesen Einsatzbereich vorgesehen sind. Häufig wird dabei auf Produkte mit Eignung für Verkehrsflächen geachtet.

Wichtig ist, dass das Bindemittel die Flüssigkeit zuverlässig aufnimmt und nach der Anwendung möglichst vollständig wieder aufgenommen wird. Auf öffentlichen Verkehrsflächen können zusätzliche Vorgaben von Straßenbaulastträgern, Feuerwehr, Kommune oder zuständiger Behörde gelten.

Nach dem Einsatz ist das verunreinigte Bindemittel fachgerecht zu sammeln und entsprechend der aufgenommenen Flüssigkeit zu entsorgen.

Typangaben bei Ölbindemitteln beschreiben den vorgesehenen Einsatzbereich und bestimmte geprüfte Eigenschaften des Bindemittels. Je nach Produkt können zum Beispiel die Anwendung auf Gewässern, auf festen Flächen oder auf Verkehrsflächen eine Rolle spielen.

Die Kennzeichnung „R“ weist in der Praxis auf eine Eignung für Verkehrsflächen hin. Für Anwender ist wichtig: Nicht allein die Bezeichnung auf dem Sack entscheidet, sondern das jeweilige Prüfzeugnis, das Produktdatenblatt und der freigegebene Einsatzbereich.

Wenn Bindemittel auf öffentlichen Straßen oder betrieblichen Verkehrsflächen eingesetzt werden sollen, sollte deshalb gezielt ein dafür geeignetes und entsprechend geprüftes Produkt gewählt werden.

Schwimmfähige Bindemittel werden eingesetzt, wenn Öl oder Kraftstoff auf Wasseroberflächen aufgenommen werden soll. Sie sind wasserabweisend und nehmen bevorzugt ölartige Stoffe auf.

Typische Einsatzbereiche sind Auffangbecken, Gewässernähe, Gruben, Schächte oder Bereiche, in denen sich Öl auf Wasser sammelt. Für stark strömende Gewässer, größere Schadenslagen oder Einsätze außerhalb des Betriebsgeländes sind die zuständigen Einsatzkräfte oder Behörden einzubeziehen.

Auch bei schwimmfähigen Bindemitteln gilt: Das aufgenommene Öl bleibt ein verunreinigter Stoff und muss anschließend fachgerecht aufgenommen und entsorgt werden.

Gebrauchtes Bindemittel ist immer entsprechend der aufgenommenen Flüssigkeit zu beurteilen. Wurde Öl, Kraftstoff, Farbe, Chemikalie oder ein anderer gefährlicher Stoff aufgenommen, kann das Bindemittel als gefährlicher Abfall einzustufen sein.

Ölverschmutzte Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher oder Schutzkleidung werden häufig unter dem Abfallschlüssel 15 02 02* geführt, wenn sie durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. Nicht gefährlich verunreinigte Materialien können je nach Fall unter 15 02 03 fallen.

Die konkrete Einstufung sollte immer durch den Betreiber, den Entsorger oder die zuständige Fachstelle erfolgen. Wichtig ist eine getrennte Sammlung in geeigneten, dicht schließenden Behältern und eine nachvollziehbare Entsorgung.

Nein. Für Säuren, Laugen und andere Chemikalien dürfen nur geeignete Chemikalienbinder verwendet werden. Ölbindemittel oder einfache Universalbinder sind dafür nicht automatisch geeignet.

Vor dem Einsatz muss geprüft werden, ob das Bindemittel mit dem jeweiligen Stoff verträglich ist. Grundlage sind Sicherheitsdatenblatt, Produktdatenblatt und die betrieblichen Vorgaben zum Umgang mit Gefahrstoffen.

Bei unbekannten Flüssigkeiten, größeren Mengen oder gefährlichen Reaktionen sollte kein ungeeignetes Bindemittel verwendet werden. In solchen Fällen sind zuständige Fachkräfte, Feuerwehr oder Gefahrgutbeauftragte einzubeziehen.

Bindemittel sollten dort bereitstehen, wo mit Ölen, Kraftstoffen, Kühlschmierstoffen, Farben, Reinigern oder Chemikalien gearbeitet wird. Dazu gehören zum Beispiel Werkstätten, Lagerbereiche, Tankstellen, Maschinenräume, Produktionsbereiche und Ladezonen.

Wichtig sind eine ausreichende Menge, eine zum Risiko passende Auswahl und eine schnelle Erreichbarkeit. Zusätzlich sollten geeignete Schaufeln, Besen, Entsorgungsbehälter, persönliche Schutzausrüstung und gegebenenfalls Notfallsets vorhanden sein.

Im Betrieb sollte festgelegt sein, wer Bindemittel einsetzen darf, wie verunreinigtes Material gesammelt wird und welcher Entsorgungsweg vorgesehen ist.

Für den Einsatz mit Kehrmaschinen kommen nur Bindemittel in Frage, die für diese Anwendung geeignet sind. Entscheidend sind Körnung, Staubverhalten, Saugfähigkeit, Abriebverhalten und die Angaben des Herstellers.

Nicht jedes Bindemittel lässt sich maschinell aufnehmen. Zu leichte, stark staubende oder ungeeignete Materialien können Probleme bei der Reinigung verursachen oder Rückstände hinterlassen.

Wenn ein Bindemittel regelmäßig mit einer Kehrmaschine aufgenommen werden soll, sollten Produktdatenblatt und Herstellerangaben geprüft werden. Bei öffentlichen Verkehrsflächen können zusätzlich besondere Anforderungen gelten.

Ob OEL-CLEAN mit einer Rückenspritze aufgetragen werden kann, hängt von der konkreten Ausführung, der Verdünnung, der Düsengröße und den Herstellerangaben ab. Grundsätzlich sollten Reinigungsmittel nur so verarbeitet werden, wie es im Produktdatenblatt vorgesehen ist.

Bei der Anwendung auf größeren Flächen ist auf gleichmäßigen Auftrag, Einwirkzeit, Untergrundverträglichkeit und die spätere Aufnahme der gelösten Verschmutzung zu achten. Reste, Waschwasser oder ölhaltige Flüssigkeiten dürfen nicht unkontrolliert in Boden, Kanalisation oder Gewässer gelangen.

Vor dem großflächigen Einsatz empfiehlt sich eine Probefläche. Außerdem sind persönliche Schutzausrüstung und die Vorgaben aus dem Sicherheitsdatenblatt zu beachten.


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