FAQ Anlagentechnik

In dieser FAQ beantworten wir häufige Fragen zu technischen Brandschutzanlagen, Prüfintervallen und wiederkehrenden Kontrollen. Dazu gehören unter anderem RWA-Anlagen, Feuerlöscher, Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen, Auslösetaster, Notleuchten und Sachverständigenprüfungen. Die Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine objektbezogene Prüfung der geltenden Vorschriften, Herstellerangaben und Betreiberpflichten.

Alle sicherheitstechnischen Anlagen sind in regelmäßigen Abständen auf Funktionsfähigkeit (ggf. eingewiesener Hausmeister) einer Prüfung zu unterziehen..

Die Intervalle unterscheiden sich je nach Anlage, Herstellerangaben, Nutzung, Gebäudeart und rechtlicher Grundlage. Bei Feuerlöschern geht es in der Regel um Wartung bzw. Instandhaltung durch eine fachkundige Person. Bei sicherheitstechnischen Anlagen wie RWA, Brandmeldeanlagen oder Sprinkleranlagen können zusätzlich wiederkehrende Prüfungen durch Prüfsachverständige erforderlich sein.

Im gewerblichen Bereich sind außerdem Betreiberpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben, technische Regeln und gegebenenfalls landesrechtliche Prüfverordnungen zu beachten. Eine pauschale Frist für alle Anlagen gibt es daher nicht.

Für die Vorschriften der Farbgebung der Auslösetaster bitte im zuständigen Bauamt anfragen, da das von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein kann.

Nach unseren Informationen besteht die Auslöseeinrichtung eines Sprinklers entweder aus Glasphiolen oder Schmelzlot, die bei der erwünschten Temperatur (ca. 60–100 °C je nach Einsatzzweck) zerbersten, bzw. schmelzen. Diese Temperatur wird natürlich auch bei einem festen Kontakt mit einer Zigarette erreicht. Eine Zeitdauer kann hier allerdings nicht angegeben werden. Eine Auslösung nur durch Rauch, bzw. ohne direkten Kontakt halten wir für unwahrscheinlich.

In der SächsTechPrüfVO finden Sie die erforderlichen Intervalle für Sachverständigenprüfungen. Wie es in den anderen Bundesländern ist, müsste in den entsprechenden Vorschriften nachgelesen werden.
Zum VdS können wir keine Angaben machen, weil solche Anlagen nur vom VdS zugelassenen Firmen warten dürfen.

Alle diese Angaben (Notleuchte überprüfen) müssten in der Bedienungsanleitung, die Ihnen überlassen wurde (sein müssten), ersichtlich sein.
Sollte dies nicht der Fall sein, versuchen Sie doch bitte beim Hersteller (Homepages), eine Bedienungsanleitung herunterzuladen.


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