FAQ Anlagentechnik
In dieser FAQ beantworten wir häufige Fragen zu technischen Brandschutzanlagen, Prüfintervallen und wiederkehrenden Kontrollen. Dazu gehören unter anderem RWA-Anlagen, Feuerlöscher, Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen, Auslösetaster, Notleuchten und Sachverständigenprüfungen. Die Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine objektbezogene Prüfung der geltenden Vorschriften, Herstellerangaben und Betreiberpflichten.
In welchem Intervall ist eigentlich immer eine Prüfung für RWA, Feuerlöscher, Sprinkleranlagen und BMA notwendig?
Alle sicherheitstechnischen Anlagen sind in regelmäßigen Abständen auf Funktionsfähigkeit (ggf. eingewiesener Hausmeister) einer Prüfung zu unterziehen..
Die Intervalle unterscheiden sich je nach Anlage, Herstellerangaben, Nutzung, Gebäudeart und rechtlicher Grundlage. Bei Feuerlöschern geht es in der Regel um Wartung bzw. Instandhaltung durch eine fachkundige Person. Bei sicherheitstechnischen Anlagen wie RWA, Brandmeldeanlagen oder Sprinkleranlagen können zusätzlich wiederkehrende Prüfungen durch Prüfsachverständige erforderlich sein.
Im gewerblichen Bereich sind außerdem Betreiberpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben, technische Regeln und gegebenenfalls landesrechtliche Prüfverordnungen zu beachten. Eine pauschale Frist für alle Anlagen gibt es daher nicht.
Gibt es Vorschriften der Farbgebung des Gehäuses für den Auslösetaster?
Für die Vorschriften der Farbgebung der Auslösetaster bitte im zuständigen Bauamt anfragen, da das von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein kann.
Wann und bei welchen Abstand zerspringen Glasphiolen z.B. bei Sprinkleranlagen? Reicht eine brennende Zigarette?
Nach unseren Informationen besteht die Auslöseeinrichtung eines Sprinklers entweder aus Glasphiolen oder Schmelzlot, die bei der erwünschten Temperatur (ca. 60–100 °C je nach Einsatzzweck) zerbersten, bzw. schmelzen. Diese Temperatur wird natürlich auch bei einem festen Kontakt mit einer Zigarette erreicht. Eine Zeitdauer kann hier allerdings nicht angegeben werden. Eine Auslösung nur durch Rauch, bzw. ohne direkten Kontakt halten wir für unwahrscheinlich.
Wie sieht es eigentlich mit den Sachverständigenprüfungen vom TÜV oder VDS aus, wie sind dort die Intervalle?
In der SächsTechPrüfVO finden Sie die erforderlichen Intervalle für Sachverständigenprüfungen. Wie es in den anderen Bundesländern ist, müsste in den entsprechenden Vorschriften nachgelesen werden.
Zum VdS können wir keine Angaben machen, weil solche Anlagen nur vom VdS zugelassenen Firmen warten dürfen.
Wie und wie oft muß ich die Notleuchte überprüfen bzw. wie alt darf der Akku sein (wo ist das Herstellerdatum)?
Alle diese Angaben (Notleuchte überprüfen) müssten in der Bedienungsanleitung, die Ihnen überlassen wurde (sein müssten), ersichtlich sein.
Sollte dies nicht der Fall sein, versuchen Sie doch bitte beim Hersteller (Homepages), eine Bedienungsanleitung herunterzuladen.


