Brandschutztüren und Feststellanlagen
Ich möchte die Heizungsraumtür von meinen Einfamilienhaus lackieren. Darf ich es machen und wenn ja, mit welcher Farbe?
Eine 100%-ige Antwort kann Ihnen nur der Hersteller geben. Der muss auf dem Zulassungsschild der Türe stehen.
Nach unserem Kenntnisstand dürften Sie eigentlich alle wasserbasierenden Farben benutzen können.
Wie weit muss eine Brandschutztür aufgehen?
Muss eine Brandschutztür auf lichte Breite, also ca. 90 Grad oder bis die Tür an die Wand anschlägt, aufgehen? Wie schwer darf die Tür aufgehen?
Nach unserer Kenntnis müssen Öffnungen in Brandschutzwänden mit selbst schließenden Brandschutztüren/Klappen verschlossen sein. Das Hauptaugenmerk liegt auf verschlossen. Eine lichte Breite ist für eine Brandschutztür somit nicht unbedingt von Belang, es sei denn, es ist eine Fluchttür…
Eine Brandschutztür (Obentürschließer) muss mit einer bestimmten Schließkraft eingestellt sein, gegen die man natürlich beim Öffnen arbeiten muss.
Prinzipiell kann ich hier nur einen Freilauftürschließer empfehlen – einmal aufgedrückt, verhält sich die Tür wie eine normale Wohnungstür. Bei Stromausfall, bzw. Rauchdetektion schließt dann die Tür.
Eine andere Variante wären Automatiktüren, die es auch mit Brandschutzanforderungen gibt.
Kann ich eine Brandschutztür kürzen?
Gibt es versicherungstechnische oder baurechtliche Probleme mit Kürzung einer feuerfesten Tür?
Wenn es eine „vorgesschriebene“ Tür ist, gibt es sicherlich versicherungstechnische oder baurechtliche Probleme.
Die Brandschutztür ist ein zugelassenes System. Wenn hier Änderungen außerhalb der Zulassung vorgenommen werden, ist diese als System nicht mehr zugelassen.
Vergleichbar ist das mit Kraftfahrzeugen. Haben Sie keine vom Hersteller zugelassenen Teile verbaut, zieht das sicherlich versicherungstechnische Probleme nach sich…