Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Warum muss eine Wartung erfolgen?
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) müssen im Brandfall die Fluchtwege rauchfrei halten. Sie schützen durch die Abführung von giftigen und heißen Gasen auch die die Tragfähigkeit der Hallen-, bzw. Gebäudekonstruktion.
Bei der Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) muss ihre komplexe Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die Lebensdauer der RWA wird dadurch erhöht.
Was muss gewartet werden?
Bei der Wartung elektrischer, bzw. pneumatischer RWA werden alle Betätigungs- und Steuerungselemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und das ganze Zubehör auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft.
Weiterhin gehört bei der Wartung neben der Pflege und der Überprüfung aller Komponenten auch die Instandsetzung beschädigter oder defekter Bauelemente. Um die Systemkompatibilität zu gewährleisten, dürfen nur Originalersatzteile oder gleichwertige Ersatzteile verwendet werden.
Wartungsumfang bei elektrischen RWA-Anlagen
- Sichtkontrolle der Anlage auf bauliche Veränderungen / Vollständigkeitsprüfung auf Beschädigungen
- Kontrolle der elektrischen Verkabelung
- Überprüfung der beweglichen Teile, der Windleitwände, Verriegelung usw.
- Prüfung des Ladeerhaltungssystems, bzw. ist ein Austausch der Akkus (spätestens nach 4 Jahren) notwendig?
- Funktionsprüfung der Melder mit Prüfgas, bzw. bei Wärmemeldern mit einer geeigneten Wärmequelle
- Funktionsprüfung aller Funktionen, Anzeigen und Signale
- Simulation des Notbetriebes – der Notstromakku muss mindestens 2x vollständig Öffnen und Schließen.
- Ersatz von verbrauchten Materialien durch Originalteile des Herstellers
- Reinigung der Anlage
- Dokumentation der Arbeiten in einem Wartungsbuch oder Prüfprotokoll.
Wartungsumfang bei pneumatischen RWA-Anlagen
- Sichtkontrolle der Anlage auf bauliche Veränderungen / Vollständigkeitsprüfung auf Beschädigungen
- Kontrolle der Schlauchanschlüsse und der Schraubverbindungen
- Überprüfung der beweglichen Teile, der Windleitwände, Verriegelung, Zylinder, Gasfedern, Phiolen usw.
- Prüfen der CO2- Patronen auf Zustand und Füllgewicht
- Funktionsprüfung aller Funktionen, Anzeigen und Signale
- Auslösung der RWA-Anlage am Alarmkasten, Überprüfung eines reibungslosen Ineinandergreifens aller Systemkomponenten im Einsatzfall
- Ersatz von verbrauchten Materialien durch Originalteile des Herstellers
- Reinigung der Anlage
- Dokumentation der Arbeiten in einem Wartungsbuch oder Prüfprotokoll.
Wissenswertes zur Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Geltende Vorschriften oder Normen für die Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
§14 MBO
Nach der Musterbauordnung (MBO) sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Außerdem muss bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie eine wirksame Löscharbeit möglich sein.
DIN 57833 / VDE 0833-1
Elektrische Gefahrenmeldeanlagen, wozu auch elektrische Rauch- und Wärmeabzüge oder Rauchmelder gehören, müssen nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich inspiziert werden. Wird bei der Inspektion oder Wartung festgestellt, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage nicht mehr sichergestellt ist, muss unverzüglich eine Instandhaltung erfolgen, die mit dem Betreiber abzustimmen ist.
VdS Richtlinie 4020, Abschnitt 12.2
Nach der VdS-Richtlinie sind Rauch- und Wärmeabzüge, die Rauchschürzen, vorhandene Bauteile, die Zuluftöffnungen sowie Energiezuleitungen und jegliches Zubehör in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, nach den Angaben des Errichters auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von einer Fachkraft zu prüfen, zu warten und gegebenenfalls instand zu setzen. Alle Arbeiten sind entsprechend zu dokumentieren.
VDI 3564, Abschnitt 4.6
Die VDI-Vorschrift 3564 gilt für Hochregallager, in denen alle Brandschutzeinrichtungen einschließlich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in regelmäßigen Abständen zu warten und zu überprüfen sind. Die Überprüfungen sind in Kontrollbüchern zu dokumentieren, aus denen Prüfdatum und Prüfbefund ersichtlich sind. Mängel sind unverzüglich abzustellen.
DIN 18232 Teil 2
Nach der DIN 18232 Teil 2 dürfen Wartungsarbeiten an RWA-Anlagen nur von qualifizierten Fachfirmen nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal jährlich, durchgeführt werden. Dabei müssen alle Betätigungs- und Steuerungselemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und jegliches Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.