Gibt es versicherungstechnische oder baurechtliche Probleme mit Kürzung einer feuerfesten Tür?

Wenn es eine „vorgesschriebene“ Tür ist, gibt es sicherlich versicherungstechnische oder baurechtliche Probleme.

Die Brandschutztür ist ein zugelassenes System. Wenn hier Änderungen außerhalb der Zulassung vorgenommen werden, ist diese als System nicht mehr zugelassen.

Vergleichbar ist das mit Kraftfahrzeugen. Haben Sie keine vom Hersteller zugelassenen Teile verbaut, zieht das sicherlich versicherungstechnische Probleme nach sich…

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