Wer muss in der praktischen Handhabung von Feuerlöschern unterwiesen werden?

Die Pflicht zur praktischen Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöschern besteht nur für die Brandschutzhelfer. Ein Brandschutzhelfer muss aktiv mit einem Löscher gelöscht haben. Zu einer fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer gehören auch praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Wir empfehlen aber, regelmäßig auch die anderen Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher zu unterweisen.
Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung zu unterweisen.
Auch in der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ finden sich unter dem Punkt 7 Regelungen zur allgemeinen Unterweisung und zur Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöschern für Brandschutzhelfern.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.