Wann müssen wir Feuerlöscher prüfen, warten bzw. instand halten lassen?

Feuerlöscher müssen nach DIN 14406 vor Ablauf von 2 Jahren instand gehalten werden, so dass die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Funktion im Brandfall gewährleistet werden kann.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei tragbaren Feuerlöschern nach BetrSichV um überwachungsbedürftige Anlagen, die wiederkehrend von einer befähigten Person nach TRBS1203 geprüft werden müssen.
Nach BetrSichV müssen tragbare Feuerlöscher als Druckgeräte nach maximal 5 Jahren einer inneren Prüfung und nach maximal 10 Jahren einer äußeren Festigkeitsprüfung unterzogen werden. Je nach Bauart und Löschmitteleinsatz sind jedoch Abweichungen möglich.
Darüber hinaus können im Einzelfall Sonderregelung gelten, so dass abweichende Prüffristen einzuhalten sind.Bitte beachten Sie, dass ausgelöste bzw. eingesetzte Feuerlöscher müssen unverzüglich gewartet werden.

Was möchten Sie als Nächstes?
image_pdfPDF speichernimage_printSeite drucken