Müssen Pulver Dauerdrucklöscher heute auch noch nach 10 Jahren zum Tüv oder können sie nach 10 Jahren noch weiter durch einen Sachkundigen geprüft werden?

Nach dem neuen Betriebssicherheitsgesetz ist eine wiederkehrende Prüfung mind. aller 5 Jahre vorgeschrieben, die von einem Sachverständigen oder von befähigten Personen nach Betriebssicherheitsgesetz durchgeführt werden kann.

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