Ist diese Bereitstellung und auch Überprüfung von Feuerlöschern 6 kg für den privaten Hausbesitzer verpflichtend und wenn ja wo steht die gesetzliche Grundlage dessen?

Eine Pflicht zu Bereitstellung von Feuerlöschern in Privathaushalten ist uns nicht bekannt.
Die vormals vorhandenen Vorschriften für die Ölheizung und beim Betrieb von Flüssiggasbehältern (Tank) sind mittlerweile geändert wurden. Der Gesetzgeber setzt hier auf die Eigenverantwortung der Bürger.

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