In welchem Intervall ist eigentlich immer eine Prüfung für RWA, Feuerlöscher, Sprinkleranlagen und BMA notwendig?

Alle sicherheitstechnischen Anlagen sind in regelmäßigen Abständen auf Funktionsfähigkeit (ggf. eingewiesener Hausmeister) einer Prüfung zu unterziehen..
Ortsfeste sicherheitstechnischen Anlagen sind nach Herstellerangaben jedoch mind. aller 12 Monate zu warten, bzw. instand zu halten.
Die Gefährdungsbeurteilung des Betreiber kann hier etwas anderes aussagen.
Ortsbewegliche sicherheitstechnischen Anlagen sind nach Herstellerangaben jedoch mind. aller 24 Monate zu warten, bzw. instand zu halten.
Zusätzlich müssen noch die gesonderten Länderverordnungen z.B. SächsTechPrüfVO beachtet werden, die ggf. eine Sachverständigen-Abnahme (wiederkehrende Prüfung) erforderlich macht.

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